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416.145 CH-SO

§ 3bis Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Voraussetzungen für die Zulassung

Zulassung und Promotion
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§ 3bis HF Pflege · Voraussetzungen für die Zulassung

1. Zum Ausbildungsgang wird zugelassen,

a) wer über eine Berufslehre mit EFZ oder einen anerkannten allgemeinbildenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und

b) die Eignungsabklärung erfolgreich bestanden hat.

2. Studierende, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe a nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, für die Zulassung die Anrechnung von Bildungsleistungen und Kompetenznachweisen nach § 3 prüfen zu lassen.

3. Die HF Pflege führt mit allen Kandidaten und Kandidatinnen eine Eignungsabklärung durch.

4. Die Eignungsabklärung besteht aus folgenden Teilen

a) Deutschprüfung

b) Prüfung der kognitiven Fähigkeiten

c) Einzelgespräch

d) Eignungsabklärung im Praxisbereich

5. Über die Zulassung zum Bildungsgang entscheidet die Schulleitung der HF Pflege.

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