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416.145 CH-SO

§ 2 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Ausbildungsdauer

Allgemeines
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§ 2 HF Pflege · Ausbildungsdauer

1. Die Vollzeit-Ausbildung umfasst mindestens 5400 Lernstunden und dauert im Falle eines ununterbrochenen Studiengangs drei Jahre.

2. Der berufsbegleitende Bildungsgang setzt eine Berufstätigkeit in der Pflege von mindestens 50 Prozent voraus. Die Ausbildung verlängert sich entsprechend, dauert jedoch im Falle eines ununterbrochenen Studiengangs in der Regel maximal vier Jahre.

3. ...

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