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416.145 CH-SO

§ 16 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Wiederholungsmöglichkeiten

Abschliessendes Qualifikationsverfahren
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§ 16 HF Pflege · Wiederholungsmöglichkeiten

1. Eine nicht bestandene praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit (Bewertung F) kann einmal verbessert werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich dadurch nicht.

2. Eine nicht bestandene Praktikumsqualifikation (Bewertung F) kann einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens sechs Monate nach der ersten Durchführung möglich. Die Ausbildungszeit wird entsprechend verlängert.

2bis Ein nicht bestandenes Prüfungsgespräch (Bewertung F) kann einmal wiederholt werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich dadurch nicht.

2ter Wenn mehrere Prüfungsteile nicht bestanden werden (Bewertung F), können diese einmal wiederholt respektive nachgebessert werden. Dies führt zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit.

3. Wird einer der Prüfungsteile zum zweiten Mal nicht bestanden (Bewertung F), ist das Qualifikationsverfahren definitiv nicht bestanden.

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