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416.145 CH-SO

§ 15 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Unredlichkeiten

Abschliessendes Qualifikationsverfahren
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§ 15 HF Pflege · Unredlichkeiten

1. Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln in Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungsnachweisen, bei nicht selbständiger Erstellung von schriftlichen Arbeiten sowie bei Plagiaten kann der entsprechende Leistungsnachweis oder der entsprechende Prüfungsteil als nicht ausreichend respektive als nicht bestanden erklärt werden.

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