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416.145 CH-SO

§ 14 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Voraussetzungen für die Erteilung des Diploms

Abschliessendes Qualifikationsverfahren
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§ 14 HF Pflege · Voraussetzungen für die Erteilung des Diploms

1. Das Diplom wird erteilt, wenn jeder der drei Prüfungsteile mindestens mit ausreichend (Bewertung E) abgeschlossen wird.

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