416.145
CH-SO
§ 10 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Wiederholung
Zulassung und Promotion
§ 10 HF Pflege · Wiederholung
1. Werden die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, muss das Ausbildungsjahr wiederholt werden.
2. Es kann nur einmal ein Ausbildungsjahr wiederholt werden.