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416.145 CH-SO

§ 10 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Wiederholung

Zulassung und Promotion
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§ 10 HF Pflege · Wiederholung

1. Werden die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, muss das Ausbildungsjahr wiederholt werden.

2. Es kann nur einmal ein Ausbildungsjahr wiederholt werden.

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