416.145
CH-SO
§ 1 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Gegenstand
Allgemeines
§ 1 HF Pflege · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Bedingungen für die Zulassung, die Promotion sowie für das abschliessende Qualifikationsverfahren im Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF oder zum diplomierten Pflegefachmann HF.
2. Im Übrigen gilt für die Zulassung, den Bildungsgang und das Qualifikationsverfahren der entsprechende Rahmenlehrplan der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) und dem Verband Bildungszentren Gesundheit Schweiz (BGS).