416.144
ABU
CH-SO
§ 9 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Abschlussnote
Ordentliches Qualifikationsverfahren - Noten
§ 9 ABU-Prüfungsreglement · Abschlussnote
1. Die Abschlussnote für den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung entspricht dem auf eine Dezimale gerundeten arithmetischen Mittel aus den Noten für die Teilbereiche Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung.
2. Bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung entspricht sie dem auf eine Dezimale gerundeten arithmetischen Mittel aus den Noten für die Teilbereiche Erfahrungsnote und Vertiefungsarbeit.