416.144
ABU
CH-SO
§ 7 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Jahresnote
Ordentliches Qualifikationsverfahren - Noten
§ 7 ABU-Prüfungsreglement · Jahresnote
1. Im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung wird pro Lernbereich lediglich je eine Jahresnote erteilt.
2. Im ersten Semester des letzten Jahres der beruflichen Grundbildung wird im Zeugnis der Vermerk "besucht" eingetragen.
3. Die Jahresnote entspricht dem auf eine halbe oder ganze Note gerundeten arithmetischen Mittel von mindestens drei erteilten Noten.
4. Kann auf Grund einer Dispensation keine Jahresnote erteilt werden, wird im Zeugnis der Vermerk "dispensiert" eingetragen.