Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.144 ABU CH-SO

§ 22 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Übergangsbestimmung

Qualifikationsverfahren für Personen mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 ABU-Prüfungsreglement · Übergangsbestimmung

1. § 21 in der Fassung vom 17. Mai 2013 gilt noch für alle Personen, die vor dem 1. August 2018 zum Qualifikationsverfahren zugelassen worden sind und das Fach Allgemeinbildung an einer Berufsfachschule besuchen.

← § 20 ABU-Prüfungsreglement Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →