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416.144 ABU CH-SO

§ 19 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Umfang und Form des Qualifikationsverfahrens

Qualifikationsverfahren für Personen mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen
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§ 19 ABU-Prüfungsreglement · Umfang und Form des Qualifikationsverfahrens

1. Das Qualifikationsverfahren für Personen, welche die berufliche Qualifikation ausserhalb der üblichen Bildungsgänge erworben haben, besteht aus einer Vertiefungsarbeit und einer Schlussprüfung.

2. Die Schlussprüfung kann mündlich erfolgen.

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