416.144
ABU
CH-SO
§ 17 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Rahmenbedingungen
Ordentliches Qualifikationsverfahren - Schlussprüfung
§ 17 ABU-Prüfungsreglement · Rahmenbedingungen
1. Die Arbeitsgruppe Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung legt unter der Leitung der das Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung koordinierenden Person die Standards der Schlussprüfung bezüglich Dauer, Form, Thematik, Aufgabenkriterien, Bewertung, Hilfsmittel usw. fest.
2. Sie erstellt die Prüfungsserien für sämtliche Berufsfachschulen. Sie kann dafür Lehrpersonen beiziehen.