416.144
ABU
CH-SO
§ 13 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Verpasste Fristen
Ordentliches Qualifikationsverfahren - Vertiefungsarbeit
§ 13 ABU-Prüfungsreglement · Verpasste Fristen
1. Werden die Qualifikationsteile Prozess der Erarbeitung und Produkt der Vertiefungsarbeit nicht fristgerecht abgeschlossen beziehungsweise abgegeben, gelten sie als nicht geleistet und werden mit der Note 1 bewertet.
2. Wird eine Präsentation nicht geleistet, wird dieser Qualifikationsteil mit der Note 1 bewertet.
3. Ist eine Frist wegen Krankheit, Unfall oder einem anderen zwingenden Verhinderungsgrund verpasst worden, räumt der Experte oder die Expertin gegen Vorweisen genügender Beweismittel (Arztzeugnis usw.) eine angemessene Nachfrist ein und informiert den Chefexperten oder die Chefexpertin über die getroffenen Massnahmen.