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416.144 ABU CH-SO

§ 12 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Bewertung und Gewichtung

Ordentliches Qualifikationsverfahren - Vertiefungsarbeit
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§ 12 ABU-Prüfungsreglement · Bewertung und Gewichtung

1. Die prüfende Lehrperson begleitet die Lernenden und bewertet die Vertiefungsarbeit unter Beizug einer zweiten Lehrperson.

2. Bewertet werden die drei Qualifikationsteile

a) Prozess der Erarbeitung;

b) Produkt;

c) Präsentation.

3. Wird die Vertiefungsarbeit in einem Zweier- oder Dreierteam erarbeitet, erfolgt die Bewertung des Prozesses und des Produkts grundsätzlich als Gemeinschaftsarbeit, die Präsentation jedoch als Einzelleistung.

4. Die Arbeitsgruppe Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung legt die Gewichtung der drei Qualifikationsteile fest.

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