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416.144 ABU CH-SO

§ 10 Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU-Prüfungsreglement) - Rahmenbedingungen

Ordentliches Qualifikationsverfahren - Vertiefungsarbeit
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§ 10 ABU-Prüfungsreglement · Rahmenbedingungen

1. Die Vertiefungsarbeit wird in Zweier- oder Dreierteams erarbeitet.

2. Der Experte oder die Expertin kann ausnahmsweise auf schriftliches und begründetes Gesuch der oder des volljährigen Lernenden oder der Erziehungsberechtigten hin eine Einzelarbeit bewilligen.

3. Die kantonale Prüfungsleitung informiert die Lernenden über sämtliche Rahmenbedingungen, insbesondere über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeit und die Angaben der verwendeten Quellen sowie die Fristen und die Folgen, wenn die Vorgaben nicht beachtet werden.

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