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§ 4 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Bewertung der Prüfungen

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§ 4 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Bewertung der Prüfungen

1. Die Noten für einzelne Prüfungen, aus denen sich die Zeugnisnote zusammensetzt, dürfen weiter in Viertels- und Dezimalnoten unterteilt werden.

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