416.142
CH-SO
§ 4 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Bewertung der Prüfungen
§ 4 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Bewertung der Prüfungen
1. Die Noten für einzelne Prüfungen, aus denen sich die Zeugnisnote zusammensetzt, dürfen weiter in Viertels- und Dezimalnoten unterteilt werden.