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CH-SO
§ 3 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Zeugnis
§ 3 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Zeugnis
1. Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen der Lernenden am Ende jedes Semesters.
2. Die Leistungen im Zeugnis werden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Die Noten bedeuten
a) 6 = sehr gut
b) 5 = gut
c) 4 = genügend
d) 3 = ungenügend
e) 2 = schwach
f) 1 = sehr schwach
3. Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird in der Regel nicht beurteilt. Gibt es Anlass zu Beanstandungen, kann das Rektorat auf Antrag der Lehrperson eine Bemerkung im Zeugnis anbringen.