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§ 2 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Grundsätze

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§ 2 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Grundsätze

1. Jede Note beruht auf nachweisbaren Leistungsmessungen.

2. Die Prüfungen beziehen sich auf die Bildungsziele und Kompetenzen der entsprechenden Rahmenlehrpläne und Bildungsverordnungen.

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