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416.142 CH-SO

§ 10 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Beschwerden

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§ 10 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Beschwerden

1. Beschwerden gegen Zeugnisnoten sind innerhalb von 10 Tagen seit deren Eröffnung schriftlich bei der Beschwerdekommission der Berufsbildung einzureichen.

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