416.142
CH-SO
§ 10 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen - Beschwerden
§ 10 Reglement über die Notengebung an den Berufsfachschulen · Beschwerden
1. Beschwerden gegen Zeugnisnoten sind innerhalb von 10 Tagen seit deren Eröffnung schriftlich bei der Beschwerdekommission der Berufsbildung einzureichen.