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416.114.2 INVOL CH-SO

§ 9 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Betriebliche Ausbildung

Aufnahme, Dauer und Ausgestaltung
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§ 9 INVOL-Reglement · Betriebliche Ausbildung

1. Die betriebliche Ausbildung basiert auf dem Kompetenzprofil der für das jeweilige Berufsfeld zuständigen OdA.

2. In Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung besuchen die Teilnehmenden bis zu vier Tage überbetriebliche Kurse.

3. Die Teilnehmenden schliessen mit dem Ausbildungsbetrieb einen einjährigen Praktikumsvertrag ab. Das BBZ Olten genehmigt den Vertrag.

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