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416.114.2 INVOL CH-SO

§ 8 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Schulische Ausbildung

Aufnahme, Dauer und Ausgestaltung
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§ 8 INVOL-Reglement · Schulische Ausbildung

1. Die schulische Ausbildung basiert auf einem allgemeinbildenden sowie einem berufskundlichen Teil mit Bezug zum entsprechenden Berufsfeld.

2. Sie findet an der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule Olten statt.

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