416.114.2
INVOL
CH-SO
§ 7 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Dauer und Ausgestaltung
Aufnahme, Dauer und Ausgestaltung
§ 7 INVOL-Reglement · Dauer und Ausgestaltung
1. Die INVOL dauert vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.
2. Die Teilnehmenden besuchen während zwei Tagen pro Woche den schulischen Unterricht an der Berufsfachschule und während drei Tagen pro Woche eine praktische Ausbildung in einem Betrieb im angestrebten Berufsfeld.
3. Während der Schulferien arbeiten die Teilnehmenden fünf Tage im Praktikumsbetrieb oder beziehen ihre Ferien.