416.114.2
INVOL
CH-SO
§ 5 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Voraussetzungen für die Aufnahme
Aufnahme, Dauer und Ausgestaltung
§ 5 INVOL-Reglement · Voraussetzungen für die Aufnahme
1. Im Rahmen der verfügbaren Plätze wird aufgenommen, wer
a)* als Flüchtling anerkannt, vorläufig aufgenommen, spät zugewandert ist oder über den Schutzstatus S verfügt;
b) im Kanton Solothurn wohnt;
c) über Berufserfahrung oder über eine Ausbildung im Herkunftsland verfügt;
d)* zwischen 16 und 35 Jahre alt ist; ausnahmsweise können auch ältere Personen aufgenommen werden;
e) sich auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorbereiten will;
f) über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und
g) über einen Praktikumsvertrag verfügt.