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416.114.2 INVOL CH-SO

§ 5 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Voraussetzungen für die Aufnahme

Aufnahme, Dauer und Ausgestaltung
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§ 5 INVOL-Reglement · Voraussetzungen für die Aufnahme

1. Im Rahmen der verfügbaren Plätze wird aufgenommen, wer

a)* als Flüchtling anerkannt, vorläufig aufgenommen, spät zugewandert ist oder über den Schutzstatus S verfügt;

b) im Kanton Solothurn wohnt;

c) über Berufserfahrung oder über eine Ausbildung im Herkunftsland verfügt;

d)* zwischen 16 und 35 Jahre alt ist; ausnahmsweise können auch ältere Personen aufgenommen werden;

e) sich auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorbereiten will;

f) über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und

g) über einen Praktikumsvertrag verfügt.

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