416.114.2
INVOL
CH-SO
§ 2 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Grundlage für die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
Allgemeines
§ 2 INVOL-Reglement · Grundlage für die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
1. Das berufsspezifische Kompetenzprofil der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt (OdA) bildet die Grundlage für die Defintion der Ausbildungsziele und -inhalte.