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416.114.2 INVOL CH-SO

§ 2 Reglement für die Integrationsvorlehre (INVOL-Reglement) - Grundlage für die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte

Allgemeines
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§ 2 INVOL-Reglement · Grundlage für die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte

1. Das berufsspezifische Kompetenzprofil der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt (OdA) bildet die Grundlage für die Defintion der Ausbildungsziele und -inhalte.

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