416.113.1
VWB
CH-SO
§ 7 Reglement über die Berufsmaturität - Bestehen der Aufnahmeprüfung
Aufnahme
§ 7 Reglement über die Berufsmaturität · Bestehen der Aufnahmeprüfung
1. Die Prüfung besteht, wer in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) zusammen mit der Empfehlung der bisherigen Schule mindestens 16 Punkte erreicht.
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