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416.113.1 VWB CH-SO

§ 4 Reglement über die Berufsmaturität - Aufnahme mit Prüfung

Aufnahme
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§ 4 Reglement über die Berufsmaturität · Aufnahme mit Prüfung

1. Lernende und gelernte Berufsleute, welche die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, werden aufgenommen, wenn sie die Aufnahmeprüfung bestehen.

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