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416.112 VBB CH-SO

§ 65 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 65 VBB · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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