416.112
VBB
CH-SO
§ 61 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Projekte zur Förderung und Entwicklung der Berufsbildung (§ 59 GBB)
Finanzen
§ 61 VBB · Projekte zur Förderung und Entwicklung der Berufsbildung (§ 59 GBB)
1. Für Projekte zur Förderung und Entwicklung der Berufsbildung einschliesslich von Veranstaltungen zur Berufsinformation können Beiträge aus den Mitteln der Pauschalbeiträge des Bundes geleistet werden.