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416.112 VBB CH-SO

§ 55 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Interkantonale Fachkurse (§ 55 GBB)

Finanzen
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§ 55 VBB · Interkantonale Fachkurse (§ 55 GBB)

1. Die Kosten des Kantons für den Besuch interkantonaler Fachkurse von Lernenden mit Lehrort im Kanton werden mit einem anteiligen Bundesbeitrag von 25 Prozent der Schulgeldkosten aus den Mitteln der Pauschalbeiträge des Bundes entlastet.

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