416.112
VBB
CH-SO
§ 51 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Expertenkommission der höheren Fachschule (§§ 25 und 46 Abs. 3 GBB)
Kommissionen
§ 51 VBB · Expertenkommission der höheren Fachschule (§§ 25 und 46 Abs. 3 GBB)
1. Der Regierungsrat setzt für die Aufsicht über die HF Pflege eine Expertenkommission ein.
2. Die Expertenkommission übt die Aufsicht über die Abschluss- und Zwischenprüfungen aus.