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416.112 VBB CH-SO

§ 51 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Expertenkommission der höheren Fachschule (§§ 25 und 46 Abs. 3 GBB)

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§ 51 VBB · Expertenkommission der höheren Fachschule (§§ 25 und 46 Abs. 3 GBB)

1. Der Regierungsrat setzt für die Aufsicht über die HF Pflege eine Expertenkommission ein.

2. Die Expertenkommission übt die Aufsicht über die Abschluss- und Zwischenprüfungen aus.

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