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416.112 VBB CH-SO

§ 45ter Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Fachstelle BAE

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
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§ 45ter VBB · Fachstelle BAE

1. Die Fachstelle BAE unterstützt Erwachsene, die nachträglich eine berufliche Grundbildung abschliessen möchten, mit folgenden Massnahmen

a) Beratung hinsichtlich des Zielberufes;

b) Information über den optimalen Weg zu einem erfolgreichen Abschluss;

c) Begleitung vor und während der Qualifikationsverfahren.

2. Sie informiert Betriebe, Institutionen und Wirtschaftsverbände über die Möglichkeiten des Berufsabschlusses für Erwachsene.

3. Das Angebot der Fachstelle BAE richtet sich an erwachsene Arbeitnehmende mit Berufserfahrung.

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