Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.112 VBB CH-SO

§ 3 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Lehrwerkstätten und Lehrateliers (§ 7 GBB)

Berufliche Grundbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (71 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 VBB · Lehrwerkstätten und Lehrateliers (§ 7 GBB)

1. Das ZeitZentrum Uhrmacherschule Grenchen, als Leistungsbereich des Berufsbildungszentrums BBZ Solothurn-Grenchen, führt eine Lehrwerkstätte.

2. Die Schule für Mode und Gestalten wird im Sinne eines Lehrateliers geführt. Sie ist dem Berufsbildungszentrum BBZ Olten eingegliedert.

3. Die in der Lehrwerkstätte und im Lehratelier Lernenden haben keinen Lohnanspruch.

4. Dienstleistungserträge der Lehrwerkstätten und Lehrateliers werden für schulische Zwecke verwendet. Das Amt regelt die Einzelheiten.

← § 2 VBB Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Zweck § 4 VBB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →