416.112
VBB
CH-SO
§ 3 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Lehrwerkstätten und Lehrateliers (§ 7 GBB)
Berufliche Grundbildung
§ 3 VBB · Lehrwerkstätten und Lehrateliers (§ 7 GBB)
1. Das ZeitZentrum Uhrmacherschule Grenchen, als Leistungsbereich des Berufsbildungszentrums BBZ Solothurn-Grenchen, führt eine Lehrwerkstätte.
2. Die Schule für Mode und Gestalten wird im Sinne eines Lehrateliers geführt. Sie ist dem Berufsbildungszentrum BBZ Olten eingegliedert.
3. Die in der Lehrwerkstätte und im Lehratelier Lernenden haben keinen Lohnanspruch.
4. Dienstleistungserträge der Lehrwerkstätten und Lehrateliers werden für schulische Zwecke verwendet. Das Amt regelt die Einzelheiten.