416.112
VBB
CH-SO
§ 26 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Schulbesuch
Beruflicher Unterricht
§ 26 VBB · Schulbesuch
1. Das Amt meldet die Lernenden nach der Genehmigung des Lehrvertrages bei der Berufsfachschule an.
2. Die Aufnahme von Lernenden mit ausserkantonalem Lehrbetriebsort an Berufsfachschulen des Kantons Solothurn richtet sich nach den interkantonalen Abkommen.
3. Können sich die Lehrvertragsparteien über den Besuch von Förderangeboten oder der Berufsmittelschule nicht einigen, entscheidet das Amt.