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416.112 VBB CH-SO

§ 25 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - BBZ-Konferenz

Berufsbildungszentren
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§ 25 VBB · BBZ-Konferenz

1. Zur übergeordneten Führung und Koordination der Berufsbildungszentren wird eine BBZ-Konferenz eingesetzt.

2. Sie setzt sich zusammen aus den Direktionen der Berufsbildungszentren und dem Amt; dieses leitet die Konferenz.

3. Sie beschliesst über schulübergreifende Fragen, koordiniert und pflegt die Verbindungen zu den abgebenden und den weiterführenden Schulen und dient dem Departement als beratendes Organ.

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