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416.112 VBB CH-SO

§ 23 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Dienste

Berufsbildungszentren
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§ 23 VBB · Dienste

1. Die Dienste bestehen aus dem gesamten administrativen und technischen Personal eines Berufsbildungszentrums.

2. Zu den Aufgaben gehören namentlich die Ressourcenbewirtschaftung sowie der betriebswirtschaftliche, administrative und technische Support für das ganze Berufsbildungszentrum.

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