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416.112 VBB CH-SO

§ 2 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (§ 3 GBB)

Berufliche Grundbildung
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§ 2 VBB · Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (§ 3 GBB)

1. Zur Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung werden bei Bedarf an den kantonalen Berufsfachschulen insbesondere angeboten

a) Vorlehren;

b) Integrationskurse für fremdsprachige Jugendliche;

c) Berufsvorbereitungskurse.

2. Ziel der Angebote ist es, Lernende mit schulischen oder sozialen Schwächen und Lernende, die nach der obligatorischen Schulzeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, auf die Berufsbildung vorzubereiten. Gefördert werden Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen. Zudem werden die Jugendlichen bei der Berufswahl begleitet und bei der Lehrstellensuche oder der Vorbereitung unterstützt.

3. Die Angebote dauern ein Schuljahr. Sie können nur in begründeten Ausnahmefällen wiederholt besucht werden.

4. Der Kanton kann Angebote Dritter durch Beratung und Beiträge unterstützen.

5. Das Departement regelt die Einzelheiten.

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