416.112
VBB
CH-SO
§ 18 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Zuweisung der Berufe (§§ 17 und 19 GBB)
Berufsbildungszentren
§ 18 VBB · Zuweisung der Berufe (§§ 17 und 19 GBB)
1. Das Amt ordnet den Berufsfachschulunterricht in einem Berufsfeld in der Regel einem Berufsbildungszentrum zu.
2. Der Berufsfachschulunterricht der kaufmännischen Berufe wird am BBZ Solothurn-Grenchen und am BBZ Olten geführt, soweit hinreichende Klassenbestände erreicht werden.
3. Das Amt bestimmt, an welchem Berufsbildungszentrum die Lernenden eines Berufes den Berufsfachschulunterricht sowie den Berufsmaturitätsunterricht erhalten.
4. Das Amt trifft mit anderen Kantonen Vereinbarungen über die Zuweisung an ausserkantonale Berufsfachschulen oder die Bildung von interkantonalen Klassen an einer Berufsfachschule im Kanton Solothurn.