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416.112 VBB CH-SO

§ 16 Verordnung über die Berufsbildung (VBB) - Berufsfachschulen, Berufsbildungszentren (§ 17 GBB)

Berufsbildungszentren
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§ 16 VBB · Berufsfachschulen, Berufsbildungszentren (§ 17 GBB)

1. Die Aufgaben der Berufsfachschulen richten sich nach den Vorschriften des Bundes über die Berufsbildung.

2. Die Berufsfachschulen einschliesslich der höheren Fachschulen und der Weiterbildungseinheiten werden zu Berufsbildungszentren zusammengefasst.

3. Dem Berufsbildungszentrum BBZ Solothurn-Grenchen mit Standorten in Solothurn und Grenchen gehören folgende Leistungsbereiche an

a)* die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule (GIBS) Solothurn;

b)* die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule (GIBS) Grenchen;

c)* die Kaufmännische Berufsfachschule (KBS) Solothurn;

d)* das ZeitZentrum Uhrmacherschule Grenchen (ZZ GR);

e)* das Erwachsenenbildungszentrum (EBZ) Solothurn-Grenchen.

f)* ...

4. Dem Berufsbildungszentrum BBZ Olten mit Standort in Olten gehören folgende Leistungsbereiche an

a)* die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule (GIBS) Olten;

b)* die Kaufmännische Berufsfachschule (KBS) Olten;

c)* das Erwachsenenbildungszentrum (EBZ) Olten;

d)* die Gesundheitlich-Soziale Berufsfachschule (GSBS) Olten;

e)* die Höhere Fachschule Pflege (HF Pflege) Olten.

5. ...

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