416.112.1
CH-SO
§ 8 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung - Behandlungsfrist
§ 8 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung · Behandlungsfrist
1. Die Beschwerdekommission entscheidet innert 60 Tagen seit Abschluss des Schriftenwechsels.
2. ...