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416.112.1 CH-SO

§ 8 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung - Behandlungsfrist

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§ 8 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung · Behandlungsfrist

1. Die Beschwerdekommission entscheidet innert 60 Tagen seit Abschluss des Schriftenwechsels.

2. ...

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