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416.112.1 CH-SO

§ 7 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung - Ausstand

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§ 7 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung · Ausstand

1. Die Ausstandsbestimmungen des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 gelten für die Beratung und den Entscheid entsprechend.

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