416.112.1
CH-SO
§ 7 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung - Ausstand
§ 7 Geschäftsreglement der Beschwerdekommission der Berufsbildung · Ausstand
1. Die Ausstandsbestimmungen des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 gelten für die Beratung und den Entscheid entsprechend.