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416.111 GBB CH-SO

§ 5 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Lehrstellenangebot

Berufliche Grundbildung - Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
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§ 5 GBB · Lehrstellenangebot

1. Der Regierungsrat kann zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage bei den Lehrstellen geeignete Massnahmen treffen.

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