416.111
GBB
CH-SO
§ 3 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Berufliche Grundbildung - Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
§ 3 GBB · Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
1. Der Kanton führt und unterstützt für Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit nach Bedarf Einrichtungen und Angebote zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung.