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416.111 GBB CH-SO

§ 26 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Vorbereitung auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Höhere Berufsbildung und Weiterbildung
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§ 26 GBB · Vorbereitung auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

1. Berufsbildungszentren beziehungsweise Berufsfachschulen und höhere Fachschulen können Kurse zur Vorbereitung auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen anbieten.

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