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416.111 GBB CH-SO

§ 24 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Befreiung vom Besuch der überbetrieblichen Kurse

Berufliche Grundbildung - Überbetriebliche Kurse
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§ 24 GBB · Befreiung vom Besuch der überbetrieblichen Kurse

1. Das Amt kann, nach Konsultation der zuständigen Organisation der Arbeitswelt, auf Gesuch von Lehrbetrieben, welche die grundlegenden Fertigkeiten in einem betriebsinternen Bildungszentrum oder in anderer gleichwertiger Form vermitteln lassen, deren Lernende vom Besuch der obligatorischen überbetrieblichen Kurse befreien.

2. Die Einführung in die grundlegenden Fertigkeiten hat nach einem methodisch aufgebauten Programm zu erfolgen, das in Inhalt und Umfang mindestens demjenigen der überbetrieblichen Kurse entspricht.

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