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416.111 GBB CH-SO

§ 22 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Absenzen- und Disziplinarwesen

Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
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§ 22 GBB · Absenzen- und Disziplinarwesen

1. Das Departement regelt das Absenzen- und Disziplinarwesen an den Berufsfachschulen.

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