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416.111 GBB CH-SO

§ 20 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Schuljahr

Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
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§ 20 GBB · Schuljahr

1. Das Schuljahr umfasst 38 Unterrichtswochen bei 52 Kalenderwochen und 39 Unterrichtswochen bei 53 Kalenderwochen.

2. Das Departement legt den Beginn des Schuljahres fest.

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