416.111
GBB
CH-SO
§ 18 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Berufsfachschulunterricht
Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
§ 18 GBB · Berufsfachschulunterricht
1. Die Berufsfachschulen bieten die allgemeine und berufskundliche schulische Grundbildung und den Berufsmaturitätsunterricht an.
2. Sie sorgen für ein angemessenes Angebot an ergänzenden Frei- und Stützkursen.