Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.111 GBB CH-SO

§ 18 Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Berufsfachschulunterricht

Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 GBB · Berufsfachschulunterricht

1. Die Berufsfachschulen bieten die allgemeine und berufskundliche schulische Grundbildung und den Berufsmaturitätsunterricht an.

2. Sie sorgen für ein angemessenes Angebot an ergänzenden Frei- und Stützkursen.

← § 17 GBB Gesetz über die Berufsbildung (GBB) - Ziel und Zweck § 19 GBB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →