Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.211 FHG CH-SO

§ 8 Fachhochschulgesetz (FHG) - Fachbereiche

Kantonale Fachhochschulen
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§ 8 FHG · Fachbereiche

1. Der Kantonsrat legt die Fachbereiche kantonaler Fachhochschulen fest.

2. Der Kantonsrat kann Verträge über die Eingliederung oder Angliederung von Fachbereichen und von mit Fachhochschulen verwandten Institutionen privater oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft schliessen.

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