Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.211 FHG CH-SO

§ 6 Fachhochschulgesetz (FHG) - Schulgeldvereinbarungen

Interkantonale Zusammenarbeit
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§ 6 FHG · Schulgeldvereinbarungen

1. Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen Vereinbarungen über den interkantonalen Zugang zu Fachhochschulen und damit verbundene Abgeltungen treffen.

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