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415.211 FHG CH-SO

§ 5 Fachhochschulgesetz (FHG) - Interkantonale Fachhochschulen

Interkantonale Zusammenarbeit
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§ 5 FHG · Interkantonale Fachhochschulen

1. Der Kantonsrat kann Verträge abschliessen über die interkantonale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fachhochschulen, insbesondere zwecks Bildung und Betrieb gemeinsamer interkantonaler Fachhochschulen.

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